Haben Sie eine Weisung vom Gericht, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeitgeber, der Bezirksverwaltungsbehörde oder einer anderen zuweisenden Stelle?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Wir sind eine anerkannte Suchtberatungsstelle nach § 15 SMG (http://www.jusline.at/15._SMG.html) und bieten folgende gesundheitsbezogene Maßnahmen
- ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung,
- klinisch-psychologische Beratung und Betreuung,
- Psychotherapie oder
- psychosoziale Beratung und Betreuung.
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Ersten Termin bei uns eine Kopie ihrer Weisung mit.